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Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Beitragsberechnung herangezogen wird.
Bei einem höheren Einkommen ist der übersteigende Teil des Verdiensts somit beitragsfrei. Auf diese Weise ergeben sich Höchstbeiträge für Gutverdiener. Gerade bei der Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze nicht nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wichtig.
Beitragsbemessungsgrenze 2019
54.450 Euro im Jahr
Beispiel
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 2019 monatlich 4.537,50 brutto. Ein Arbeitnehmer, der über ein Einkommen von 6.000 Euro brutto verfügt, müsste ohne Beitragsbemessungsgrenze einen Krankenversicherungsbeitrag von rund 465 Euro pro Monat (Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent) zahlen. Da sein Einkommen aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird, verringert sich sein Versicherungsbeitrag auf rund 352 Euro.
Auch für die private Krankenversicherung (PKV) ist die Beitragsbemessungsgrenze wichtig. Denn sowohl der Maximalbeitrag zum PKV Basistarif (liegt 2019 bei 703,32 Euro) als auch der Höchstzuschuss des Arbeitsgebers zur PKV Versicherungsprämie ergeben sich aus der Beitragsbemessungsgrenze.
Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber bei der privaten Krankenversicherung einen Zuschuss. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des Versicherungsbeitrags, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2019 steuert der Chef demnach 7,3 Prozent der monatlichen Bemessungsgrenze von 4.537,50 Euro brutto bei, also höchstens 331,24 Euro im Monat. Übersteigt der PKV-Beitrag den Höchstbeitrag zur GKV (ohne kassenindividuellen Zusatzbeitrag), muss der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Prämie aus dem Bruttolohn zahlen.
Für welche Versicherungsart wird die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen?
Es gibt zwei verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen. Einerseits wird damit der Grenzwert für die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung festgelegt. Andererseits gilt sie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenversicherung wird zudem zwischen der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung unterschieden.
Im Gegensatz zur Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, die 2019 einheitlich bei 54.450 Euro brutto im Jahr liegt, wird bei der Rentenversicherung in Ost und West unterschieden. Bei der allgemeinen Rentenversicherung liegt sie in den neuen Bundesländern bei 73.800 Euro und in den alten bei 80.400 Euro im Jahr.
Warum gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze?
Die Sozialversicherungen in Deutschland sollen allen Beitragenden nach dem Solidaritätsprinzip die gleichen Leistungen gewähren – unabhängig davon, ob ein Beitragszahler kerngesund oder beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung regelmäßig auf Medikamente und Behandlungsmaßnahmen angewiesen ist. Dementsprechend soll jeder nach seinen finanziellen Fähigkeiten zum Schutz aller Versicherten beitragen. Im Falle des deutschen Sozialversicherungssystems geschieht dies in Form eines einkommensabhängigen Versicherungsbeitrags.
Da die Krankenkassen in Deutschland ursprünglich allerdings vor allem für das Krankengeld aufgekommen sind, wurde eine Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Damit wurde nicht nur der maximale Versicherungsbeitrag, sondern auch die Höhe des maximalen Krankengeldes gedeckelt. Es wurde davon ausgegangen, dass Gutverdiener auch bei einer Begrenzung des Krankengeldes in der Lage sind, durch die begrenzten Leistungen ihre laufenden Kosten bei Krankheit zu tragen.